Für eine lückenlose Buchführung in Nuumera ist die korrekte Erfassung Ihrer Anfangsbestände essenziell. Dies umfasst sowohl die Kontostände Ihrer Zahlungskonten wie Kasse oder Bank (für EÜR und Bilanz) als auch die Salden Ihrer Sachkonten sowie Debitoren- und Kreditorenkonten (für Bilanzierer).
Was sind Anfangsbestände und warum sind sie wichtig?
Die Begriffe Anfangssaldo, Eröffnungsbilanz-Wert (EB-Wert) oder Anfangsbestand bezeichnen grundsätzlich den Saldo eines Kontos zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres. Welche Bezeichnung verwendet wird, hängt meist von der Art des Kontos ab.
Nuumera unterscheidet dabei zwischen drei Kontentypen: Basiskonten (z. B. Bank oder Kasse), Sachkonten (Bestands-, Aufwands- und Erlöskonten) sowie Personenkonten (Debitoren/Kreditoren).
Während bei der Kasse meist vom „Anfangsbestand“ die Rede ist, nutzt man bei Sach- oder Personenkonten eher die Begriffe „EB-Wert“ oder „Anfangssaldo“. Da diese Begriffe in der Praxis oft synonym fallen, werden sie auch in diesem Leitfaden gleichbedeutend verwendet.
Zweck der Anfangsbestände
Durch das Einbuchen der Bestände können Sie Ihre Zahlungskonten plausibilisieren. Dies ist für jede Unternehmensform – ob EÜR oder Bilanz – von Bedeutung.
Für bilanzierende Unternehmen ist die Erfassung zwingend erforderlich, um ein Gleichgewicht zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz herzustellen und Integritätsprobleme zu vermeiden.
Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Beitrag zur Bilanzierung.
| Hinweis: Falls Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, müssen Sie lediglich die Anfangsbestände Ihrer Zahlungskonten (Bank, Kasse etc.) erfassen. |
Die Buchung erfolgt bei Basiskonten über manuelle Transaktionen, bei Sachkonten über den Bereich „Erweitert“ oder zeitsparend per CSV-Datenimport.
Systematik der Bestände in Nuumera
Erlös- und Aufwandskonten (Erfolgskonten) werden in Nuumera zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres automatisch genullt. Den Stichtag hierfür legen Sie in Ihren Einstellungen fest.
Die Salden der folgenden Kontengruppen werden hingegen automatisch in das neue Jahr übernommen:
Anlagevermögen; Verbindlichkeiten; Kapital; Forderungen; Rückstellungen; ARAP; PRAP; Finanzkonten; Umlaufvermögen; Geleistete/Erhaltene Anzahlungen; Vorräte; Interimskonten; alle Basiskonten; alle Kreditoren und Debitoren.
Falls Sie Eröffnungsbilanzwerte für diese sich fortschreibenden Konten explizit in der Summen- und Saldenliste im Feld „Saldo zum 01.01.“ sehen möchten, erfassen Sie die EB-Werte mit dem Buchungsdatum 31.12. des Vorjahres.
Mehr dazu erfahren Sie im Artikel zur Erstellung der SuSa-Liste.
Anfangsbestände für Zahlungskonten (Basiskonten) erfassen
Im ersten Jahr der Nutzung von Nuumera müssen Sie die aktuellen Stände aller Zahlungskonten hinterlegen.
Navigieren Sie zum Menüpunkt „Zahlungen“ und wählen Sie das entsprechende Konto aus. Erstellen Sie über das Aktionsmenü (drei Punkte oben rechts) eine manuelle Transaktion. Geben Sie den Betrag ein (auf korrektes Vorzeichen achten!) und wählen Sie als Datum den 31.12. des Vorjahres.
Verwenden Sie als Empfänger/Zahlungspflichtigen „Anfangsbestand“ und kontieren Sie die Transaktion gegen das Konto 9000 (Saldenvortrag).
EB-Werte für Sachkonten einbuchen (nur Bilanzierer)
EB-Werte auf Sachkonten erfassen Sie am einfachsten über die Funktion „Erweitert“.
Nutzen Sie hierfür die Summen- und Saldenliste (SuSa) Ihres Steuerberaters als Vorlage und buchen Sie die Werte einzeln ein. Achten Sie dabei genau auf die Soll- und Haben-Positionen.
Das entsprechende Gegenkonto ist das Konto 9000. Für Summenvorträge während des laufenden Jahres nutzen Sie bitte das Konto 9090.
EB-Werte für Debitoren und Kreditoren (nur Bilanzierer)
Offene Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Lieferanten können Sie auf zwei Wegen einbuchen:
Unsere Empfehlung: Erfassen Sie die noch offenen Eingangs- oder Ausgangsrechnungen aus dem Vorjahr direkt als Beleg in Ihrem Nuumera-Account. Sobald die Zahlung erfolgt, können Sie den Beleg einfach zuweisen und das Personenkonto wird automatisch ausgeglichen.
Alternativ können Sie die Werte unter „Erweitert“ buchen. Beachten Sie jedoch, dass der Ausgleich dann manuell an der Zahlung vorgenommen werden muss und eine automatische Umbuchung der Umsatzsteuer (bei Ist-Versteuerung) entfällt.
Import von EB-Werten
Liegen Ihnen die EB-Werte bereits als Buchungsstapel von Ihrem Steuerberater vor, können Sie diese bequem über den „Datenimport“ als CSV-Datei hochladen. Details hierzu finden Sie im Leitfaden für CSV-Importe.
Korrektur von EB-Werten
Sollte sich im Zuge des Jahresabschlusses ein anderer Wert ergeben als ursprünglich in Nuumera erfasst, ist eine Korrektur jederzeit möglich.
Buchen Sie hierzu einfach den Differenzbetrag zum Ende des Vorjahres unter „Erweitert“ auf das jeweilige Sachkonto gegen das Saldenvortragskonto 9000.
Diese Korrekturbuchungen werden beim nächsten Datenexport an den Steuerberater ignoriert, da das abgeschlossene Vorjahr üblicherweise nicht erneut übertragen wird.
Saldierung der Steuerkonten
Die Konten für Umsatzsteuer und Vorsteuer werden zum Jahreswechsel standardmäßig genullt.
Eine Anleitung, wie Sie als Bilanzierer diese Salden korrekt vortragen, finden Sie in unserem Spezialartikel zu Steuerkonten.
Buchung von Gewinn- oder Verlustvorträgen
Ein Jahresüberschuss oder -fehlbetrag muss zu Beginn des neuen Jahres manuell vorgetragen werden. Nutzen Sie hierzu den Menüpunkt „Erweitert“ zum 01.01. des Folgejahres:
- Gewinnvortrag: Buchung von Saldenvorträge Sachkonten (9000) im Soll an Gewinnvortrag vor Verwendung (860 | 2970)* im Haben.
- Verlustvortrag: Buchung von Verlustvortrag vor Verwendung (868 | 2978)* im Soll an Saldenvorträge Sachkonten (9000) im Haben.
*(SKR03 | SKR04)
