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Abschreibungen berechnen und verbuchen

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Abschreibungen werden in Nuumera über den Menübereich „Erweitert“ erfasst.
Zum Jahresende buchen Sie das Aufwandskonto (AfA-Konto) im Soll sowie das zugehörige Bestandskonto im Haben. Ein praxisnahes Buchungsbeispiel in Ihrem Account zeigt die notwendigen Schritte übersichtlich.

Was versteht man unter Abschreibungen?

Abschreibungen dienen dazu, Wertminderungen von Anlagegütern buchhalterisch korrekt abzubilden. Der Aufwand wird dabei nicht vollständig im Jahr der Anschaffung berücksichtigt, sondern gleichmäßig auf die Nutzungsjahre verteilt und jährlich als Abschreibung verbucht.

Die am häufigsten verwendete Methode ist die lineare Abschreibung anhand der Nutzungsdauer. Um eine einheitliche Behandlung sicherzustellen, veröffentlicht das Finanzamt offizielle Abschreibungstabellen (sogenannte AfA-Tabellen – Absetzung für Abnutzung). Für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über EUR 1.000 ist die Abschreibung gemäß dieser Tabellen verpflichtend.

Möchten Sie die angewendete Abschreibungsart ändern, empfehlen wir den Beitrag zum Wechsel der Abschreibungsart in der Nuumera-Wissensdatenbank.

Hinweis: Für eine besonders komfortable und automatische Abschreibungsbuchung steht Ihnen die Anlagenverwaltung in Nuumera zur Verfügung.

Buchungsbeispiel: Abschreibung eines Schreibtischs gemäß AfA-Tabelle

Sie kaufen im September einen Schreibtisch zum Preis von EUR 2.000 netto.
Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für Büroeinrichtung 13 Jahre.

Beim Erwerb wird der Gesamtbetrag auf das Anlagekonto Büroeinrichtung (420 | 650)* gebucht. Sofern zutreffend, verwenden Sie zusätzlich den Steuerschlüssel 19 % Vorsteuer. Die Gegenbuchung erfolgt über das Bankkonto.
*(SKR03 | SKR04)

Kauf eines Schreibtischs

Da der Schreibtisch – wie im Beispiel – unterjährig angeschafft wurde, wird die Abschreibung im ersten sowie im letzten Jahr anteilig nach den Nutzungsmonaten berechnet. Die Ermittlung erfolgt wie folgt:

  • EUR 2.000 ÷ 13 Jahre = EUR 153,84 pro Jahr

Aufgrund der Anschaffung im September können im ersten Jahr nur vier Monate berücksichtigt werden:

  • EUR 153,84 ÷ 12 Monate = EUR 12,82
  • EUR 12,82 × 4 Monate = EUR 51,28

Im letzten Jahr verbleiben entsprechend acht Monate:

  • EUR 12,82 × 8 Monate = EUR 102,56

Die Buchung zum 31.12. des ersten Jahres erfolgt wie folgt:

Buchung Jahr 1

In den Jahren 2 bis 12 wird jeweils zum 31.12. gebucht:

Buchung Jahre 2 bis 12

Im 13. und letzten Jahr erfolgt die abschließende Buchung ebenfalls zum 31.12.:

Buchung Jahr 13

Hinweis: Zur Vereinfachung wird in diesem Beispiel die Abschreibung einmal jährlich gebucht. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob dieses Vorgehen für Sie passend ist oder ob eine monatliche Abschreibung sinnvoller wäre.
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