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Besonderheiten bei der Differenzbesteuerung

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Sachverhalte, die der Differenzbesteuerung unterliegen, können mithilfe separat und manuell angelegter Konten abgebildet werden. Dabei sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen, um die Besteuerung korrekt darzustellen.

Grundlagen der Differenzbesteuerung

Gemäß § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) wird bei der Differenzbesteuerung ausschließlich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Waren, die von Privatpersonen erworben wurden und bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Differenzbesteuerung stets ein Steuersatz von 19 % angewendet. Besonders relevant ist diese Besteuerungsform für Wiederverkäufer von körperlich beweglichen Gegenständen, wie zum Beispiel Gebrauchtwagenhändler, Kunsthändler oder Unternehmen im Secondhand-Bereich.

Welche Buchungskonten werden für die Differenzbesteuerung benötigt?

Da bei der Differenzbesteuerung eine getrennte Aufzeichnungspflicht besteht, sollten hierfür eigene Buchungskonten eingerichtet werden.

Um eine klare Abgrenzung zu schaffen, können beispielsweise folgende Konten für den Wareneinkauf angelegt werden:

  • Wareneingang Einzeldifferenz
  • Wareneingang Gesamtdifferenz

Als Vorlagenkonto eignet sich für beide Fälle das Konto Wareneingang (3200 | 5200*).

Für den Warenverkauf empfiehlt sich ebenfalls eine klare Trennung, etwa durch folgende Erlöskonten:

  • Erlöse Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer
  • Erlöse Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer
  • Erlöse Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer
  • Erlöse Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer

Hierfür kann das Konto Umsätze / Erlöse (8200 | 4200)* als Vorlage verwendet werden.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung individueller Buchungskonten finden Sie in der Nuumera-Wissensdatenbank.
*(SKR03 | SKR04)

Buchungsbeispiel: Differenzbesteuerung (Einzeldifferenz)

Der Gebrauchtwarenhändler Müller erwirbt ein Notebook von einer Privatperson zum Preis von EUR 600,00. Die Buchung kann wie folgt vorgenommen werden:

Ansicht Buchungsbeispiel beim Einkauf im Bereich „Zahlungen“ (SKR03)

Buchungsbeispiel Einkauf Differenzbesteuerung

Das Notebook wird anschließend für EUR 900,00 weiterverkauft.

Ansicht Buchungsbeispiel beim Verkauf im Bereich „Zahlungen“ (SKR03)

Buchungsbeispiel Verkauf Differenzbesteuerung

Auf diese Weise wird nur der steuerlich relevante Anteil versteuert – nämlich die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis.

Anwendung der Gesamtdifferenzbesteuerung

Übersteigt der Einkaufspreis einer Ware nicht EUR 500,00, eröffnet § 25a Abs. 4 UStG die Möglichkeit der sogenannten Gesamtdifferenzbesteuerung. Anstelle der Einzeldifferenz wird dabei einmal jährlich eine Gesamtdifferenz ermittelt und ausgewiesen.
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Differenz zwischen der Summe aller Einkaufspreise und der Summe aller Verkaufspreise innerhalb eines Besteuerungszeitraums. Dabei darf die Differenzbesteuerung nicht nur auf einzelne Warengruppen beschränkt werden. Sämtliche Umsätze mit Waren, deren Einkaufspreis EUR 500,00 nicht übersteigt, müssen in die Gesamtdifferenz einbezogen werden.
Entscheiden Sie sich für die Anwendung der Gesamtdifferenzbesteuerung, sind Sie für den gesamten Besteuerungszeitraum an diese Methode gebunden.

In Nuumera erfolgt die Buchung ähnlich wie bei der Einzeldifferenz: Der Unterschiedsbetrag zum Einkaufspreis wird über eine Teilbuchung dargestellt. Das folgende Beispiel zeigt eine entsprechende Buchung im Bereich „Zahlungen“:

Buchungsbeispiel Gesamtdifferenz

Durch die Nutzung individueller Konten behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Umsätze und Differenzen in den Auswertungen im Bereich „Abschluss“.

Bei Unsicherheiten oder Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

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