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Erwerb von Waren im Dreiecksgeschäft

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Beim Erwerb von Waren als letzter Abnehmer eines Dreiecksgeschäfts müssen sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuer korrekt aufgeschlüsselt und verbucht werden.

Wenn Sie den Warenerwerb als letzter Abnehmer eines Dreiecksgeschäfts erfassen möchten, sieht DATEV hierfür standardmäßig das Automatikkonto Erwerb Waren als letzter Abnehmer innerhalb Dreiecksgeschäft 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (3553 | 5553)* vor. Dieses Konto ist in Nuumera jedoch deaktiviert, da damit keine korrekte steuerliche Aufteilung erfolgen würde.
*(SKR03 | SKR04)

Gehen Sie daher bitte wie folgt vor:

Sachkonto anlegen

Legen Sie zunächst ein individuelles Sachkonto an. Verwenden Sie hierfür ausdrücklich kein Automatikkonto.
Wir empfehlen, das Konto (3260 | 5260)* auf Basis des Kontos Wareneingang (3200 | 5200)* anzulegen.

Rechnungsbetrag buchen

Buchen Sie anschließend entweder den Zahlbetrag über das Bankkonto oder den Rechnungsbetrag direkt an der Eingangsrechnung auf das neu angelegte Sachkonto.

Umsatzsteuer und Vorsteuer verbuchen

Im nächsten Schritt wechseln Sie über den Menüpunkt „Erweitert“ in das erweiterte Buchen. Dort erfassen Sie sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer.
Sie müssen 19 % des Kaufbetrags als Umsatzsteuer abführen, dürfen jedoch gleichzeitig denselben Betrag wieder als Vorsteuer geltend machen. Als Gegenkonto verwenden Sie bitte ein Interimskonto, z. B. Interimskonto / Kontierung nicht bekannt (1590 | 1370)*.

Buchungsbeispiel Dreiecksgeschäft letzter Abnehmer

Diese Buchungen werden anschließend in der Umsatzsteuer-Voranmeldung korrekt in den Kennziffern 66 und 69 berücksichtigt.

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