Im Bereich „Abschluss“ kann die USt.-VA generiert und direkt aus der Anwendung heraus an Elster übermittelt werden.
Ansicht Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt.-VA)
Über den Menüpunkt „Abschluss“ können Sie die „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ auswählen. Nach Auswahl des gewünschten Zeitraums gibt Ihnen Nuumera die zu übermittelnden Werte je Kennziffer vor.

Es wird eine gelbe Hinweisbox eingeblendet, sollte es zu der ausgewählten Periode Warnhinweise oder Fehlermeldungen geben. Wie genau diese Hinweise zu interpretieren sind, können Sie in unserer Wissensdatenbank nachlesen.
| Hinweis: Buchen Sie mit einem abweichenden Leistungsdatum, könnten die Hinweise bezüglich der Auswirkungen auf Ihre Auswertungen für Sie relevant sein. |
USt.-VA übermitteln
Die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung kann direkt aus Nuumera heraus erfolgen. Hierbei wird das Elster-Zertifikat von Nuumera verwendet. Alternativ ist die Übermittlung mit ElsterOnline (browserbasiert) möglich.
| Wichtig: Bitte laden Sie das Übermittlungsprotokoll nach dem Versand herunter und speichern Sie es lokal ab. Dieses Dokument wird nicht automatisch dauerhaft in Nuumera archiviert. |
Wenn Sie die Übermittlung der USt.-VA selbst (und nicht über Nuumera) vornehmen, wird ein Authentifizierungszertifikat benötigt. Hierfür ist die Registrierung bei ElsterOnline notwendig.
Warum benötigen Sie bei der Übermittlung mit Nuumera kein eigenes Elster-Zertifikat?
Bei Ihrem ELSTER-Zertifikat handelt es sich um ein persönliches Sicherheitsinstrument, welches nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Aus diesem Grund behandelt §87d der Abgabenordnung (AO) den Fall der Übermittlung an Finanzbehörden im Auftrag (Nuumera übermittelt Ihre USt.-VA mit eigenem Zertifikat in Ihrem Auftrag). Im angesprochenen Paragraphen werden an diese Konstellation folgende Bedingungen gestellt:
- Identifizierung: Nuumera muss sich vor der Übermittlung Gewissheit über die Person und die Anschrift verschaffen.
→ Dies geschieht während Ihres Registrierungsprozesses. - Nachvollziehbarkeit: Die Aufzeichnung der Daten muss verständlich und nachvollziehbar sein und für fünf Jahre aufbewahrt werden.
→ Die entsprechenden Daten bleiben für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit im System gespeichert. - Prüfbarkeit: Nuumera hat dem Nutzer die Daten der Übermittlung in leicht nachprüfbarer Form zur Verfügung zu stellen.
→ Unmittelbar vor und nach der Übermittlung werden sämtliche Daten zusammengefasst und zur Prüfung durch den Nutzer angezeigt.
